AGB
(Stand: 03.10.2025)
Allgemeine Bestimmungen AGB der Firma Rent a Party Saar
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rent a Party Saar
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist Björn Dill, handelnd unter der Firma Rent a Party Saar, Scheidter Straße 188, 66125 Saarbrücken-Dudweiler (nachfolgend „Vermieter“).
Kunden können Privatpersonen, Vereine, öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen sein.
1.2 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese AGB in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichende oder widersprechende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.
1.3 Verbraucher und Unternehmer
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
Sofern nicht ausdrücklich unterschieden wird, gelten die Regelungen für beide gleichermaßen.
1.4 Vertragsschluss
Angebote des Vermieters sind freibleibend. Eine Zwischenvermietung ist vorbehalten.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit Zugang der Auftragsbestätigung oder Mietvertrag/Rechnung.
Die Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Online-Shop) gilt als verbindliches Angebot.
Der Vermieter kann dieses innerhalb von sieben (7) Tagen durch Auftragsbestätigung, Rechnung oder Lieferung annehmen.
§ 2 Mietzeitraum und Preise
2.1 Mietpreise und Mietzeit
Alle Mietpreise sind Tagesmietpreise, sofern nicht anders angegeben.
Ein Tagesmietpreis bedeutet:
– Abholung ab 12:00 Uhr am vereinbarten Tag
– Rückgabe am Folgetag zwischen 08:30 und 10:30 Uhr (Samstag 08:00 – 09:00 Uhr).
Wochenendbuchungen (Fr–Mo oder Sa–Mo) gelten als 3-Tagesmiete.
Rückgaben an Sonn- oder Feiertagen sind nur nach Absprache gegen Aufpreis möglich (§ 6.3).
Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
2.2 Beginn und Ende der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe (Abholung oder Lieferung) und endet mit der vereinbarten Rückgabe.
Eine stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.
Verspätete Rückgabe wird gemäß § 6 berechnet.
2.3 Lieferarten
a) Bordsteinkante: Lieferung bis öffentliche Grundstücksgrenze.
Kein Tragen, Aufbau oder Aufstellen. Der Mieter hilft beim Entladen.
b) Veranstaltungsort (mit Aufbau): Lieferung und Aufbau direkt am Veranstaltungsort.
Kosten nach Mitarbeiterzahl, Entfernung und Aufwand.
Der Aufbauplatz muss frei, sauber und zugänglich sein. Hindernisse sind vorher zu entfernen.
2.4 Lieferkosten
Die Kosten richten sich nach Entfernung vom jeweils aktuellen Firmenstandort und dem Aufwand für Be- / Entladung bzw. Aufbau.
Alle gültigen Pauschalen sind im Online-Shop unter www.rent-a-party-saar.de einsehbar und werden im Angebot / Rechnung angegeben.
2.5 Mindestbestellwert
– Abholung: 50,00 € (inkl. MwSt.)
– Lieferung: 100,00 € (inkl. MwSt.)
Der Wert muss durch Mietartikel erreicht werden; Reinigung, Lieferung oder Serviceleistungen zählen nicht.
Bei Unterschreitung wird eine Pauschale von 15,00 € (inkl. MwSt.) berechnet.
2.6 Preise und Mehrwertsteuer
Alle Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzlicher MwSt.
Gewerbliche Kunden mit Gewinnerzielungsabsicht (z. B. Gastronomie, Stadtfeste, Märkte) erhalten individuelle Konditionen.
2.7 Vertragsstrafe bei unerlaubter gewerblicher Nutzung
Unerlaubte gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen regulären Mietpreises pro Artikel.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 3 Gebrauch der Mietgegenstände
3.1 Bestimmungsgemäße Nutzung
Die Mietartikel sind ausschließlich bestimmungsgemäß und laut Gebrauchsanweisung zu verwenden.
Sicherheitsvorschriften und Bedienungshinweise sind bindend.
3.2 Unsachgemäße Nutzung
Schäden durch falschen Aufbau, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Reinigung oder Zweckentfremdung gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
3.3 Funktionsprüfung bei Übergabe
Bei Abholung oder Lieferung werden die Mietgegenstände, soweit möglich, gemeinsam geprüft.
Das Ergebnis wird im Ausgabeprotokoll dokumentiert.
3.4 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Stunden nach Übergabe, telefonisch und mit Foto- oder Videonachweis zu melden.
Spätere Reklamationen gelten als während der Mietzeit entstanden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Anzahlung und Restzahlung
Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags innerhalb von drei (3) Tagen fällig.
Der Restbetrag sowie die Kaution sind spätestens bei Abholung / Lieferung zu zahlen.
Ohne vollständige Zahlung erfolgt keine Herausgabe der Mietartikel.
4.2 Zahlungsarten
Überweisung, PayPal, Kreditkarte oder Barzahlung.
Kaution stets in bar.
4.3 Rückzahlung der Kaution
Erfolgt nach vollständiger Rückgabe und Prüfung.
Nicht sofort prüfbare Artikel (z. B. Kühlgeräte, Hüpfburgen) werden innerhalb von 72 Stunden kontrolliert.
Kaution kann teilweise einbehalten werden, wenn Mängel, Verschmutzungen oder Verspätungen vorliegen.
4.4 Zahlungsverzug
Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§§ 286, 288 BGB); weitere Schäden bleiben vorbehalten.
§ 5 Widerruf und Stornierung
5.1 Widerruf für Verbraucher
Privatkunden können innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen (§ 355 BGB).
Bei Buchungen mit festem Datum besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
5.2 Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist
– bis 14 Tage vor Termin: 50 % des Mietpreises
– weniger als 14 Tage: 100 % des Mietpreises
5.3 Höhere Gewalt
Bei Naturereignissen oder behördlichen Verboten wird eine Umbuchung angeboten.
Rückzahlungen nur, wenn keine Ersatztermine möglich sind.
5.4 Kulanzregelung (Hüpfburgen)
Witterungsbedingte Stornierung spätestens 5 Tage vor Termin → kostenfreie Umbuchung oder 50 % Rückerstattung vom Gesamtpreis.
§ 6 Abhol- und Rückgabezeiten
6.1 Abholung
Mo–Fr 12:00–17:00 Uhr · Sa 09:30–11:00 Uhr
Frühere Abholung nach Absprache, gegen Frühabholpauschale (29 – 49 €).
6.2 Rückgabe
Mo–Fr 08:30–10:30 Uhr · Sa 08:00–09:00 Uhr
Verspätete Rückgabe → Zuschläge gem. Mietpreismodell + Servicepauschale 15 €.
6.3 Rückgabe an Sonn- und Feiertagen
Nur nach Absprache, Zeitfenster 09:00–12:00 oder 17:00–18:30 Uhr.
Der Vermieter ist 15 Minuten vor Ort – ab dann beginnt die Zeitberechnung.
Gebühr: 60,00 € brutto je angefangene Stunde.
§ 7 Zustand und Prüfung der Mietgegenstände
7.1 Übergabezustand
Artikel werden geprüft, funktionsfähig und ordnungsgemäß übergeben.
7.2 Prüfung bei Übergabe
Der Mieter prüft Vollständigkeit und Zustand; Ergebnis wird im Ausgabeprotokoll dokumentiert.
7.3 Prüfung nicht sofort testbarer Artikel
Artikel (z. B. Hüpfburgen, Zelte) sind innerhalb von 3 Stunden nach Übergabe zu prüfen.
Mängel sind telefonisch und mit Foto-/Videonachweis zu melden.
Spätere Reklamationen gelten als Mieter-verursacht.
7.4 Rückgabezustand
Mietartikel sind vollständig, trocken und frei von Lebensmittelresten zurückzugeben.
Geräte mit Lebensmittelkontakt sind ausgespült und außen abgewischt.
Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter (§ 8).
7.5 Nachprüfung durch den Vermieter
Nicht sofort erkennbare Mängel können bis 72 Stunden nach Rückgabe nachgemeldet werden.
§ 8 Reinigung und Trocknung
8.1 Endreinigung
Die Endreinigung und Desinfektion erfolgen ausschließlich durch Rent a Party Saar und sind im Mietpreis enthalten.
Der Mieter muss:
– alle Lebensmittelreste entfernen,
– Slush- und Softeismaschinen ausspülen,
– Geräte außen abwischen und trocken zurückgeben,
– aufblasbare Artikel trocken zurückgeben.
8.2 Zusatzkosten bei Verstößen
Starke Verschmutzung / Lebensmittelreste → 25 € Reinigungspauschale.
Feuchte aufblasbare Figuren → 25 €, Hüpfburgen/Spielgeräte → 50 € Trocknungspauschale.
Bei extremen Verschmutzungen Nachberechnung nach tatsächlichem Aufwand.
8.3 Geschirr und Besteck
Stichprobenprüfung (8–10 Teile pro Box).
Nicht ordnungsgemäß gereinigte Boxen werden komplett berechnet.
8.4 Hussen
Reinigung im Mietpreis enthalten.
Bleiben Flecken sichtbar und Artikel unvermietbar → Neupreis.
8.5 Geräte mit Lebensmittelkontakt
Kanister, Popcorn- und Zuckerboxen leer und gereinigt zurückgeben.
Slush- / Softeismaschinen ausspülen, bis klares Wasser läuft.
Alle Geräte ohne Speisereste zurückgeben.
§ 9 Fotobox
9.1 Allgemeines
Fotoboxen werden durch Rent a Party Saar geliefert, aufgebaut und eingewiesen.
Selbstabholung nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
9.2 Anforderungen am Veranstaltungsort
Trockener, ebener, überdachter Standort (230 V / 16 A in max. 5 m Entfernung).
Mindestfläche 2,5 × 2,5 m Indoor, 3 × 3 m Outdoor mit Überdachung, Höhe min. 2,40 m.
Ein Standortwechsel während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
9.3 Selbstabholung durch den Mieter
Nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.
– Kaution 400 € (bar bei Abholung)
– Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Einschluss gemieteter Sachen
– Transport auf eigenes Risiko
– keine Haftung des Vermieters für Funktionsstörungen oder Bildfehler
– Rückgabe vollständig und unbeschädigt
9.4 Lieferung und Aufbau
Erfolgen durch den Vermieter.
Mängel sind bei Übergabe zu melden.
9.5 Haftung und Umgang
Mieter haftet für Schäden, Verluste und Fehlbedienung.
Zubehör und Requisiten pfleglich behandeln.
9.6 Haftung des Vermieters
Übergabe im funktionsfähigen Zustand.
Keine Haftung für unsachgemäße Nutzung oder ungeeigneten Standort.
Bei Defekt ohne Verschulden → anteilige Erstattung.
9.7 Datenschutz und Bildrechte
Fotos nur auf dem vereinbarten Datenträger gespeichert.
Keine Verarbeitung durch den Vermieter.
Mieter informiert Gäste und beachtet Datenschutzrecht.
9.8 Bedienung & Papierwechsel
Bedienungsanleitung ist bindend.
Papierstau durch vorzeitiges Entnehmen → Bedienfehler.
Ausfahrt des Vermieters bei Fehlbedienung → Kostenpflichtig.
9.9 Stornierung
Es gelten die allgemeinen Stornobedingungen (§ 5).
Defekt oder höhere Gewalt durch Vermieter → anteilige oder vollständige Erstattung.
§ 10 Selbstabholung, Transport & Verladen
10.1 Verantwortung bei Selbstabholung
Ab Übergabe trägt der Mieter die volle Verantwortung für Transport und Sicherung.
Die Artikel sind nicht versichert; eine Transportversicherung liegt in der Verantwortung des Mieters.
10.2 Transportanforderungen
– Softeismaschinen und Slush-Eis-Maschinen niemals liegend transportieren.
– Kühlschränke nach liegendem Transport mind. 24 h ruhen lassen.
– Vor Nässe, Frost und Sonne schützen.
– Sicherungsmaterial (Gurte, Decken, Planen) verwenden.
Fehlt geeignetes Material, kann die Herausgabe aus Sicherheitsgründen verweigert werden.
Sicherungsmaterial kann gegen Entgelt gemietet werden; defektes Material → Neupreis.
10.3 Unterstützung beim Verladen
Das Verladen ist grundsätzlich Sache des Mieters.
Auf Wunsch bietet der Vermieter einen Ein- und Ausladeservice an:
– Vorab gebucht: 7,00 € je angefangene 10 Minuten / Mitarbeiter
– Spontan vor Ort: 10,00 € je angefangene 10 Minuten / Mitarbeiter
Die Verantwortung für die Ladungssicherung bleibt beim Mieter.
10.4 Haftung bei Transportschäden
Schäden durch unsachgemäßen Transport (Kippen, fehlende Sicherung etc.) trägt der Mieter.
Bei Beschädigung oder Totalschaden haftet der Mieter bis zum Neupreis einschließlich Folgekosten.
10.5 Übergabe und Rückgabe
Abholung und Rückgabe erfolgen in den Geschäftsräumen des Vermieters.
Alle Artikel müssen vollständig, trocken und äußerlich sauber zurückgegeben werden.
Zubehör, Kabel und Bedienungsanleitungen sind beizulegen.
§ 11 Haftung für Schäden und Wiederbeschaffung
11.1 Grundsatz
Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für alle Schäden, Verluste oder unsachgemäße Behandlungen der Mietgegenstände – unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, seine Gäste, Erfüllungsgehilfen oder Dritte verursacht werden.
11.2 Meldepflicht bei Beschädigungen
Wird ein Artikel defekt oder unbrauchbar zurückgegeben, ist der Schaden unverzüglich zu melden.
Schäden können – sofern der Versicherungsschutz dies abdeckt – über die private Haftpflichtversicherung des Mieters reguliert werden.
Die Kaution verbleibt bis zur vollständigen Klärung des Schadens beim Vermieter.
11.3 Ersatz bei Totalschaden
Kann ein Mietartikel nach einem Schaden nicht mehr vermietet oder wirtschaftlich repariert werden, wird dem Mieter der Neupreis in Rechnung gestellt.
11.4 Ersatz bei Teilverlust
Fehlende oder nicht zurückgegebene Zubehörteile (z. B. Kabel, Kanister, Deckel, Schläuche, Requisiten) werden zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert berechnet.
11.5 Verzögerung bei fehlenden Teilen
Fehlende Teile müssen innerhalb von 60 Minuten nach Rückgabe auf Kulanz nachgereicht werden.
Ab 61 bis 180 Minuten werden 25 % des Tages- oder 3-Tagesmietpreises,
ab 181 bis 300 Minuten 50 %,
und ab 301 Minuten 100 % des entsprechenden Mietpreises berechnet.
11.6 Schäden durch unsachgemäße Reinigung
Geräte oder Zubehör mit Lebensmittelkontakt (z. B. Slush-, Softeis- oder Popcornmaschinen), die nicht entsprechend den Vorgaben gereinigt oder ausgespült zurückgegeben werden, können nachkalkuliert werden.
Bei erheblicher Verschmutzung fällt eine Reinigungspauschale von 25,00 € brutto an.
Stark verschmutzte Geräte können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
11.7 Hussen und Stoffartikel
Die Reinigung der Hussen ist im Mietpreis enthalten.
Bleiben nach der Reinigung Flecken sichtbar, die nicht entfernt werden können und die Artikel unvermietbar machen, wird der Neupreis berechnet.
Bei Sets (z. B. Bierzeltgarniturhussen) gilt der Neupreis für das gesamte Set, auch wenn nur ein Teil unbrauchbar ist.
11.8 Dekorationsartikel
Mit Dekorationsartikeln ist sorgsam umzugehen.
Beschädigte oder nicht mehr verwendbare Artikel werden zum Neupreis berechnet.
Handgefertigte Dekorationen (z. B. Themenkränze) werden nach Material- und Zeitaufwand berechnet.
11.9 Erweiterte Haftung
Führt ein Schaden oder Verlust dazu, dass nachfolgende Vermietungen nicht bedient werden können oder ein Ersatzartikel kurzfristig beschafft werden muss (z. B. Expressbestellung), haftet der Mieter zusätzlich für diese Folgekosten.
11.10 Kautionsregelung bei Schäden
Die Kaution wird bei offenen Schäden oder Verlusten bis zur vollständigen Klärung einbehalten.
Wird der Schaden von einer Versicherung reguliert, erfolgt die Rückzahlung erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Vermieter.
Übersteigt der Schaden die Kaution, ist der Differenzbetrag durch den Mieter zu zahlen.
§ 12 Kaution
12.1 Grundsatz
Vor der Übergabe der Mietgegenstände ist vom Mieter eine Kaution zu hinterlegen.
Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art und Umfang der Mietartikel und wird in Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen.
12.2 Zahlungsart der Kaution
Die Kaution ist grundsätzlich in bar bei Abholung oder Lieferung zu hinterlegen.
Bei größeren Aufträgen oder nach vorheriger Absprache kann die Kaution auch per Überweisung oder PayPal vorab gezahlt werden.
12.3 Zweck der Kaution
Die Kaution dient als Sicherheit für:
- Schäden an Mietartikeln,
- fehlende oder beschädigte Zubehörteile,
- unzureichende Reinigung oder Trocknung,
- verspätete Rückgabe,
- sonstige Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
12.4 Rückzahlung der Kaution
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe sowie nach erfolgter Prüfung der Mietgegenstände.
Kann eine Prüfung (z. B. Funktions- oder Reinigungskontrolle) nicht sofort erfolgen, bleibt die Kaution bis zum Abschluss der Prüfung einbehalten.
Die Rückzahlung erfolgt bargeldlos (per Überweisung oder PayPal) spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Rückgabe, sofern keine Ansprüche bestehen.
12.5 Einbehalt und Verrechnung
Bestehen offene Forderungen, Schäden, fehlende Teile oder sonstige Ansprüche, kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten und mit bestehenden Forderungen verrechnen.
Übersteigt der Schaden die Höhe der Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des Differenzbetrags verpflichtet.
12.6 Sonderregelung Fotobox (Selbstabholung)
Bei Selbstabholung einer Fotobox beträgt die Kaution 400,00 €, zahlbar ausschließlich in bar bei Abholung.
Der Mieter muss eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen, die Mietgegenstände einschließt.
Ohne Versicherungsnachweis erfolgt keine Herausgabe der Fotobox.
§ 13 Haftungsausschluss des Vermieters
13.1 Grundsatz
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
13.2 Haftung bei technischen Ausfällen
Der Vermieter stellt alle Mietartikel im geprüften, betriebsbereiten Zustand bereit.
Fällt ein Gerät während der Mietzeit aus, ohne dass den Vermieter ein Verschulden trifft (z. B. durch Stromausfall, Bedienfehler oder äußere Einflüsse), besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Schadensersatz.
Bei vollständigem technischen Defekt ohne Verschulden des Mieters kann nach Prüfung eine anteilige Mietpreiserstattung erfolgen.
13.3 Elektrische Geräte
Alle elektrischen Geräte mit Stecker sind regelmäßig geprüft, soweit gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 3).
Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch unsachgemäße Stromversorgung, fehlende Absicherung oder Überlastung auf Kundenseite.
13.4 Sicherheit und Gebrauchsanweisungen
Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Sicherheits- und Bedienhinweise zu beachten.
Für Schäden, die durch Missachtung der Gebrauchsanweisung, unzulässige Veränderungen oder unsachgemäße Nutzung entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
13.5 Haftungsbegrenzung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Vermieters auf den Mietpreis des betroffenen Artikels beschränkt.
Weitergehende Ansprüche – insbesondere für Veranstaltungs- oder Folgekosten – sind ausgeschlossen.
§ 14 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
14.1 Begriff der höheren Gewalt
Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis eintritt.
Dazu zählen insbesondere:
- Naturereignisse (z. B. Sturm, Hagel, Hochwasser, Schnee, extreme Hitze),
- Brand, Unfall oder Krankheit,
- Strom- oder Internetausfall,
- technische Defekte an Transportfahrzeugen oder Geräten,
- behördliche Anordnungen (z. B. Veranstaltungsverbote, Straßensperrungen, Pandemien).
14.2 Folgen bei höherer Gewalt
Kann der Vermieter aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse seine Leistung ganz oder teilweise nicht erbringen, bestehen keine Schadensersatzansprüche des Mieters.
Dies gilt insbesondere für Lieferverzögerungen, technische Ausfälle oder behördliche Einschränkungen, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat.
14.3 Informationspflicht des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter unverzüglich über ein Leistungshindernis zu informieren und – soweit möglich – eine Ersatzlösung anzubieten (z. B. Ersatzgerät, Ersatztermin oder anteilige Gutschrift).
14.4 Rechtsfolgen bei Ausfall durch den Vermieter
- Bei vollständigem Leistungsausfall erfolgt eine vollständige Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises.
- Bei teilweisem Ausfall oder eingeschränkter Leistung erfolgt eine anteilige Rückerstattung.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder Folgekosten, sind ausgeschlossen.
14.5 Leistungshindernisse auf Mieterseite
Auch der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn durch äußere Umstände oder persönliche Gründe die Nutzung der Mietgegenstände nicht möglich ist.
Dabei gilt:
a) Unvermeidbare äußere Ereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser, Unwetter, behördliches Verbot):
- Beide Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung, vorzugsweise durch Umbuchung oder Terminverschiebung.
- Kann keine Lösung gefunden werden, erfolgt eine kulante Gutschrift oder anteilige Rückerstattung, sofern die Artikel noch nicht ausgeliefert oder aufgebaut wurden.
b) Persönliche oder organisatorische Gründe (z. B. Krankheit, Absage, fehlender Bedarf, Terminänderung durch den Kunden):
- Umbuchungen sind möglich, sofern die Artikel verfügbar sind, und werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Auftragswertes berechnet.
- Lehnt der Mieter eine Umbuchung ab, greifen automatisch die Stornobedingungen nach § 5.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§ 15 Weitergabe & Untervermietung
15.1 Weitergabe an Dritte
Die gemieteten Artikel dürfen nicht an Dritte weitergegeben, überlassen oder untervermietet werden, es sei denn, der Vermieter hat dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Dies gilt auch dann, wenn die Mietgegenstände unentgeltlich überlassen werden (z. B. an Freunde, Verwandte oder Vereine).
Der ursprüngliche Mieter bleibt in jedem Fall voll haftbar für sämtliche Schäden, Verluste oder Pflichtverletzungen, die während der Mietzeit entstehen – auch dann, wenn diese durch Dritte verursacht wurden.
15.2 Gewerbliche oder öffentliche Nutzung
Die gewerbliche Nutzung der Mietartikel – insbesondere bei Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht (z. B. Stadtfeste, Märkte, Gastronomie, Verkaufsstände) – ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters zulässig.
Dies gilt auch für öffentliche Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder erhoben oder Speisen/Getränke verkauft werden.
Erfolgt eine solche Nutzung ohne Zustimmung, gilt dies als vertragswidrige Nutzung.
15.3 Vertragsstrafe bei unzulässiger Nutzung
Wird festgestellt, dass Mietgegenstände ohne Genehmigung gewerblich genutzt, untervermietet oder an Dritte weitergegeben wurden,
wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen regulären Mietpreises (Tages- oder 3-Tagesmietpreis) pro betroffenem Artikel fällig.
Der Vermieter behält sich vor, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sofern ein höherer Schaden entstanden ist (z. B. Ausfall anderer Vermietungen, Reparaturkosten, Wiederbeschaffung).
Die unzulässige Nutzung kann durch Fotos, öffentliche Werbung, Online-Posts, Rechnungen oder sonstige Nachweise belegt werden.
15.4 Informationspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vorab zu informieren, wenn die Mietgegenstände bei einer Veranstaltung Dritter eingesetzt werden sollen (z. B. Vereinsfeier, Schulfest, Firmenjubiläum).
Der Vermieter entscheidet, ob hierfür besondere Sicherheits- oder Versicherungsanforderungen gelten oder abweichende Konditionen anzuwenden sind.
§ 16 Versicherung
16.1 Versicherungspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Artikel während der gesamten Mietzeit gegen typische Risiken ausreichend zu versichern.
Dazu gehören insbesondere:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus,
- Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden,
- Beschädigung oder Verlust während Transport, Aufbau, Nutzung oder Lagerung,
- elektronische Schäden (z. B. Überspannung).
Die Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Schaden durch den Mieter, Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurde.
16.2 Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe oder jederzeit während der Mietzeit einen Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung zu verlangen, die gemietete Sachen einschließt.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann der Vermieter die Herausgabe der Mietartikel verweigern, ohne dass daraus ein Anspruch des Mieters auf Rücktritt oder Erstattung entsteht.
In diesem Fall bleibt der Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet.
16.3 Selbstbehalte und Deckungslücken
Selbstbeteiligungen oder Deckungslücken innerhalb der Versicherung gehen zu Lasten des Mieters.
Reicht die Versicherungsleistung zur Schadensdeckung nicht aus, haftet der Mieter für den Differenzbetrag.
16.4 Schadensmeldung und Mitwirkungspflicht
Schäden, Verluste oder Diebstähle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden – telefonisch und zusätzlich in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp).
Bei Diebstahl, Raub oder Vandalismus muss der Mieter sofort Strafanzeige erstatten und dem Vermieter das Aktenzeichen mitteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, aktiv an der Aufklärung und Regulierung mitzuwirken und alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen bereitzustellen.
16.5 Sicherungsabtretung im Schadensfall
Der Mieter tritt seine Ansprüche gegen den Versicherer aus einem den Schaden betreffenden Versicherungsverhältnis in Höhe der Schadenssumme sicherungshalber an den Vermieter ab.
Der Vermieter nimmt die Abtretung an.
Der Mieter bleibt verpflichtet, seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Versicherer nachzukommen.
16.6 Verbindung zur Kaution
Die Regelungen zur Kaution (§ 12) gelten ergänzend.
Insbesondere darf der Vermieter die Kaution bis zur vollständigen Klärung und Regulierung eines Schadens einbehalten oder verrechnen.
16.7 Besondere Nachweispflichten für bestimmte Artikel
Für bestimmte Mietgegenstände (z. B. Fotobox bei Selbstabholung, hochwertige Maschinen oder Technik) kann der Vermieter einen gesonderten Versicherungsnachweis oder eine erhöhte Kaution verlangen.
Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Herausgabe der Artikel.
§ 17 Fristlose Kündigung
17.1 Kündigungsrecht des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter:
- mit Zahlungen in Verzug gerät,
- die vereinbarte Kaution nicht oder nicht vollständig hinterlegt,
- die Mietgegenstände unsachgemäß oder gefährdend behandelt,
- die Mietgegenstände ohne Zustimmung an Dritte weitergibt oder gewerblich nutzt,
- gegen Sicherheitsvorschriften oder behördliche Auflagen verstößt,
- falsche Angaben über Veranstaltungsart, Zweck oder Veranstalter macht,
- die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet (z. B. durch unsachgemäßen Aufbau oder falschen Anschluss),
- die Herausgabe verweigert oder den Rückgabetermin schuldhaft nicht einhält.
In diesen Fällen kann der Vermieter die sofortige Rückgabe der Mietartikel verlangen und ggf. auf Kosten des Mieters abholen lassen.
17.2 Kündigungsrecht des Mieters
Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung nur berechtigt, wenn die Nutzung der Mietgegenstände aufgrund einer groben Pflichtverletzung des Vermieters unmöglich oder unzumutbar ist
(z. B. wenn Artikel in nicht funktionsfähigem Zustand übergeben werden und keine Ersatzleistung erfolgt).
17.3 Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung
Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter:
- bleibt der Mieter zur Zahlung des voll vereinbarten Mietpreises verpflichtet,
- hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere für Verdienstausfall oder Mehraufwand,
- verliert der Mieter das Recht zur weiteren Nutzung der Mietgegenstände,
- muss die Rückgabe unverzüglich erfolgen.
Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, es sei denn, die Kündigung erfolgte ohne Verschulden des Mieters.
Die Kosten der Rückholung trägt der Mieter, sofern er den Kündigungsgrund zu vertreten hat.
§ 18 Verkauf / Eigentumsvorbehalt
18.1 Eigentumsvorbehalt
Alle vom Vermieter verkauften Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Vermieters.
Vor vollständiger Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
18.2 Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung (z. B. durch Transport, Lagerung oder Nutzung) auf den Käufer über – unabhängig davon, ob das Eigentum bereits übergegangen ist.
18.3 Rücktritt und Herausgabeanspruch
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder verletzt seine vertraglichen Pflichten (z. B. unberechtigte Weitergabe, Nichtzahlung, Nichterreichbarkeit),
ist der Vermieter berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.
Die hierbei entstehenden Kosten (z. B. Transport, Rücknahme, Prüfung, Wiederaufbereitung) trägt der Käufer.
18.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 19 Datenschutz
19.1 Allgemeines
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Schutz Ihrer Daten hat für Rent a Party Saar höchste Priorität.
19.2 Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich, um:
- Miet- und Kaufverträge anzubahnen und durchzuführen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
- gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, z. B. steuerliche Aufbewahrungspflichten),
- berechtigte Interessen des Vermieters zu wahren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z. B. IT-Sicherheit, Forderungsmanagement).
Eine Verarbeitung zu Werbezwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters.
19.3 Art der verarbeiteten Daten und Empfänger
Verarbeitet werden insbesondere:
- Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail),
- Vertrags- und Rechnungsdaten,
- Zahlungsinformationen,
- Kommunikationsinhalte (z. B. E-Mails, Nachrichten, Anfragen).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist
(z. B. Zahlungsdienstleister, Steuerberater, Logistikpartner) oder eine gesetzliche Pflicht bzw. Einwilligung vorliegt.
19.4 Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist
oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (in der Regel 6–10 Jahre).
Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
19.5 Datenschutz bei der Fotobox
Bei Nutzung der Fotobox werden Fotos und Videos ausschließlich auf den vereinbarten Datenträger (z. B. USB-Stick) übertragen.
Eine Speicherung, Auswertung oder Weitergabe durch den Vermieter erfolgt nicht.
Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste über die Aufnahmen zu informieren und alle datenschutzrechtlichen Pflichten einzuhalten.
19.6 Rechte der betroffenen Personen
Der Mieter hat jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über seine gespeicherten Daten,
- Berichtigung unrichtiger Daten,
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit,
- Widerspruch gegen Datenverarbeitung gemäß Art. 21 DSGVO.
Erteilte Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
19.7 Verantwortlicher / Ansprechpartner
Rent a Party Saar – Björn Dill
Scheidter Straße 188, 66125 Saarbrücken-Dudweiler
E-Mail: info@rent-a-party-saar.de
Telefon: 0160 467 96 01
19.8 Online-Datenschutzerklärung
Ergänzend gilt die auf www.rent-a-party-saar.de/datenschutz veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Dort finden sich zusätzliche Informationen zur Datenverarbeitung beim Websitebesuch (z. B. Cookies, Logfiles, Drittanbieter)
sowie zu Widerrufs-, Widerspruchs- und Beschwerderechten bei der Aufsichtsbehörde.
§ 20 Gerichtsstand und anwendbares Recht
20.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
20.2 Gerichtsstand
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Saarbrücken.
20.3 Verbraucherschutz
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen gemäß §§ 12 ff. ZPO.
Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Zuständigkeiten (z. B. bei Verbrauchern) bleiben unberührt.
§ 21 Schlussbestimmungen
21.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
21.2 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle, schriftlich getroffene Absprachen zwischen Mieter und Vermieter gehen diesen AGB vor,
sofern sie ausdrücklich vereinbart wurden.
21.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
21.4 Sprachfassung
Im Zweifel gilt die deutsche Fassung dieser AGB als verbindlich.
21.5 Stand der AGB
Saarbrücken, 01.11.2025
Rent a Party Saar – Björn Dill
