AGB
(Stand: 13.03.2025)
Allgemeine Bestimmungen der Firma Rent a Party Saar
§ 1 Allgemeine Bestimmungen der Firma Rent a Party Saar
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner für sämtliche Geschäftsbeziehungen ist Björn Dill, handelnd unter
der Firma Rent a Party Saar, Scheidter Straße 188, 66125 Saarbrücken-Dudweiler
(nachfolgend „Vermieter“), und die jeweiligen Kunden, die Sach- und
Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
1.2 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden
keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
1.3 Verbraucher und Unternehmer im Sinne des BGB
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch
gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
– Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
– Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Vertragsschluss
Sämtliche vom Vermieter abgegebenen Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden Kataloge, Preislisten,
Kalkulationen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen
wurden. An diesen Unterlagen behält sich der Vermieter bzw. der jeweilige
Rechteinhaber sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Eine Zwischenvermietung der angebotenen Artikel kann nicht ausgeschlossen
werden. Selbst bei Annahme eines Angebots durch den Kunden besteht keine
Garantie für eine verbindliche Buchung, solange nicht eine Auftragsbestätigung oder
Rechnung in Textform durch den Vermieter erfolgt ist.
Die Beauftragung durch den Kunden wenigstens in Textform (z. B. per E-Mail) gilt als
verbindliches Vertragsangebot („Bestellung“). Sofern sich aus der Bestellung nichts
anderes ergibt, ist der Vermieter berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei (2)
Wochen nach dessen Zugang entweder durch eine Auftragsbestätigung in Textform
oder durch Erbringung der bestellten Leistungen anzunehmen.
§ 2 Mietzeitraum und Preise
2.1 Geltungsdauer des Mietpreises
Unsere Mietpreise sind Tagespreise.
2.2 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit der vereinbarten
Rückgabe der Mietsache. § 545 BGB findet keine Anwendung.
2.3 Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen ist unser Geschäft geschlossen. Fällt der Rückgabetag auf
einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich der Mietzeitraum automatisch um diesen
Tag. Für den zusätzlichen Tag wird ein vergünstigter Tagesmietpreis berechnet.
Sollten Sie dennoch eine Rückgabe an einem Sonn- oder Feiertag wünschen, ist dies
nur nach ausdrücklicher vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall fällt eine
Gebühr in Höhe von 59,50 € brutto pro angefangene Stunde an.
2.4 Abweichende Abhol- und Rückgabezeiten
Abholung und Rückgabe außerhalb der regulären Zeiten sind nur nach vorheriger
Absprache möglich. In diesem Fall wird eine Servicepauschale in Höhe von 15,00 €
brutto erhoben.
Montag bis Freitag:
Erfolgt die Rückgabe nach 10:00 Uhr, wird zusätzlich der halbe reguläre
Tagesmietpreis berechnet.
Bei Rückgabe nach 14:00 Uhr wird der volle reguläre Tagesmietpreis fällig.
Samstag:
Für Samstage gilt diese Regelung nicht. Erfolgt die Rückgabe nach 09:00 Uhr, wird
zusätzlich der halbe reguläre Tagesmietpreis berechnet.
Bei einer Rückgabe nach 09:45 Uhr wird der volle reguläre Tagesmietpreis fällig.
In allen genannten Fällen wird die Servicepauschale zusätzlich erhoben.
2.5 Unangekündigte verspätete Rückgabe
Erfolgt die Rückgabe ohne vorherige Absprache nach den in 2.1 genannten
Rückgabezeiten (werktags nach 10:00 Uhr, samstags nach 09:00 Uhr), wird der volle
Tagesmietpreis erneut berechnet, da eine rechtzeitige Weitervermietung nicht mehr
gewährleistet werden kann.
Sollte dadurch ein nachfolgender Kunde seine gebuchten Artikel nicht rechtzeitig
erhalten, haftet der Mieter für den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich
etwaiger entgangener Mieteinnahmen sowie ggf. zusätzlicher Aufwendungen.
2.6 Vergünstigte Konditionen bei längerer Mietdauer
Für längere Mietzeiträume bieten wir vergünstigte Konditionen an. Darüber hinaus
existiert ein rabattierter Wochenendtarif für Privatkunden, Vereine, Schulen und
Kindergärten.
Sollten Sie an einer längerfristigen Mietdauer interessiert sein, können Sie diese
jederzeit schriftlich unter info@rent-a-party-saar.de anfragen.
Die jeweils aktuellen Preise sind jederzeit über unseren Online-Shop unter
www.rent-a-party-saar.de einsehbar.
2.7 Preise und Mehrwertsteuer
Die im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und gelten für folgende Kundengruppen:
Privatkunden
Vereine
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten)
Gewerbliche Kunden ohne Gewinnerzielungsabsicht (Hinweis: Diese Kundengruppe
kann nicht das Wochenendspecial buchen)
Gewerbliche Kunden mit Gewinnerzielungsabsicht sind verpflichtet, vorab
gesondert anzufragen. Für diesen Kundenkreis erstellen wir individuelle Angebote
mit abweichenden Konditionen.
2.8 Vertragsstrafe bei unerlaubter gewerblicher Nutzung
Mit der Buchung unserer Mietgegenstände gelten diese Bedingungen als verbindlich
akzeptiert.
Wird nachträglich festgestellt, dass der Mieter ohne vorherige schriftliche
Zustimmung eine gewerbliche Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht
durchgeführt hat (z. B. Stadtfest, Sommerfest mit Verkauf von Slush-Eis, Popcorn
etc.), wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen regulären Tagesmietpreises
pro Artikel fällig.
§ 3 Gebrauch der Mietgegenstände
3.1 Bestimmungsgemäße Nutzung
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung genutzt
werden. Alle geltenden Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sind
zwingend einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sachgemäß
und pfleglich zu behandeln.
3.2 Folgen unsachgemäßer Nutzung
Eine unsachgemäße, fahrlässige oder zweckwidrige Nutzung kann zu
Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter führen.
3.3 Gewerbliche Nutzung
Die gewerbliche Nutzung der Mietgegenstände ist nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung durch den Vermieter zulässig.
3.4 Funktionsprüfung bei Abholung
Bei Abholung in den Geschäftsräumen des Vermieters werden die Mietgegenstände,
sofern technisch möglich, auf ihre Funktionalität überprüft. Optische Mängel, die die
Nutzung nicht beeinträchtigen (z. B. Kratzer oder Gebrauchsspuren), werden
dokumentiert und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3.5 Prüfung durch den Mieter bei größeren Artikeln
Mietgegenstände, die vor Ort nicht getestet werden können (z. B. Festzelte,
aufblasbare Produkte oder Großgeräte), sind vom Mieter unverzüglich nach Erhalt,
spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, eigenständig auf Funktionalität und
Vollständigkeit zu prüfen.
3.6 Mängelanzeige und Reklamation
Mängel oder Schäden müssen spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn
sowohl telefonisch als auch mit Bild- oder Videonachweis per E-Mail oder
WhatsApp gemeldet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen – in
diesem Fall gilt der Schaden als beim Mieter entstanden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Preisangaben
Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Kaution und Anzahlung
Der Mieter hinterlegt eine Kaution, die ausschließlich in bar bei Abholung oder
Lieferung zu entrichten ist. Zusätzlich ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des
Gesamtrechnungsbetrags innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach
Vertragsabschluss fällig.
4.3 Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag sowie die Kaution sind spätestens bei Abholung oder
Lieferung vollständig zu zahlen.
4.4 Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug
Wird die Rechnung nicht vollständig beglichen oder die Kaution nicht hinterlegt, ist
der Vermieter berechtigt, die Herausgabe der Mietartikel zu verweigern. In diesem
Fall bleibt der Mieter dennoch zur Zahlung verpflichtet, auch wenn keine Übergabe
der Artikel erfolgt.
4.5 Nachzahlung während der Mietzeit
Erfolgt die vollständige Zahlung während des gebuchten Mietzeitraums, hat der
Mieter Anspruch auf Herausgabe der Mietgegenstände. Dabei gelten weiterhin die
Bestimmungen zur Rückgabezeit gemäß § 2.3 (z. B. Servicepauschale).
4.6 Abweichende Zahlungsbedingungen
Abweichende Zahlungsmodalitäten, insbesondere bei gewerblichen Kunden,
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung vorab.
4.7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 288, 286 BGB.
Der Vermieter behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
ausdrücklich vor.
§ 5 Widerrufs- und Stornobedingungen
5.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Privatpersonen (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) haben das Recht, den
Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen
zu widerrufen. Das Widerrufsrecht richtet sich nach § 355 BGB. Der Widerruf hat in
Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen und muss fristgerecht beim
Vermieter eingehen.
5.2 Stornobedingungen nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten folgende Stornoregelungen:
– Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin: 50 % des
Gesamtmietpreises.
– Weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin: 100 % des
Gesamtmietpreises.
§ 6 Abholzeiten und Zusatzgebühren
6.1 Abholung
Montag bis Freitag: 12:00–17:00 Uhr
Samstag: 09:30–11:00 Uhr
6.2 Rückgabe
Montag bis Freitag: 08:30–10:00 Uhr
Samstag: 08:00–09:00 Uhr
6.3 Rückgabe an Sonn- und Feiertagen
Nur nach Absprache. Es fällt eine Gebühr von 59,50 € brutto pro angefangene
Stunde an.
§ 7 Zustand und Prüfung der Mietgegenstände
7.1 Übergabezustand
Der Vermieter garantiert, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem und
betriebsbereitem Zustand übergeben werden.
7.2 Prüfung bei Übergabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich bei Abholung
gemeinsam mit dem Vermieter auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
Festgestellte Mängel werden schriftlich dokumentiert und auf dem Ausgabeformular
festgehalten. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Funktionstüchtigkeit
und den Zustand der übergebenen Artikel.
7.3 Optische Mängel
Optische Beeinträchtigungen, z. B. Kratzer oder Verfärbungen, stellen keinen
Reklamationsgrund dar, sofern sie die Funktionalität der Geräte nicht
beeinträchtigen. Solche Mängel werden dokumentiert.
7.4 Prüfung nicht sofort testbarer Artikel
Artikel, die nicht vor Ort geprüft werden können (z. B. Hüpfburgen, Festzelte,
Großgeräte), sind vom Mieter unmittelbar nach Übergabe, spätestens eine Stunde
vor Veranstaltungsbeginn, eigenständig zu prüfen.
7.5 Meldepflicht bei Mängeln
Mängel sind unverzüglich, spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn,
telefonisch und per Bild-/Videonachweis (E-Mail oder WhatsApp) zu melden.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen – es wird davon ausgegangen, dass
der Schaden während der Mietzeit entstanden ist.
7.6 Haftung bei Schäden und Verlust
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste, die nicht durch normalen
Verschleiß bedingt sind. Dies umfasst auch Zubehör und Verpackungen.
7.7 Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist vollständig, gereinigt, getrocknet und in geordnetem Zustand
zurückzugeben. Zubehör, Bedienungsanleitungen und Verpackungen sind mit
abzugeben. Fehlende Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Nicht feststellbare Mängel bei Rückgabe können dem Kunden binnen 72 Stunden
mitgeteilt werden.
§ 8 Reinigung und Trocknung
8.1 Rückgabezustand
Mietgegenstände müssen gereinigt und vollständig getrocknet zurückgegeben
werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
8.2 Reinigungs-/Trocknungspauschale
Bei Rückgabe in verschmutztem oder feuchtem Zustand wird eine Pauschale
berechnet. Die Höhe ergibt sich aus der Rechnung.
8.3 Erhöhter Aufwand bei starker Verschmutzung
Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung wird der tatsächliche
Reinigungsaufwand separat in Rechnung gestellt.
§ 9 Haftung für Schäden und Wiederbeschaffung
9.1 Allgemeine Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden an Mietgegenständen, die durch unsachgemäße
Nutzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei irreparablen Schäden ist der
Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
9.2 Nutzungsausfall
Kann ein Mietgegenstand wegen eines Schadens nicht weitervermietet werden,
haftet der Mieter für den entgangenen Mietumsatz (Verdienstausfall).
9.3 Fachkundige Bedienung
Nur fachkundige Personen dürfen Geräte bedienen. Bedienungsanleitungen und
Hinweise sind zu befolgen.
9.4 Zweckgebundene Nutzung & Stromversorgung
Der Mieter hat für sachgerechte Nutzung und – bei Bedarf – für eine stabile
Stromversorgung zu sorgen. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen Geräte nicht
montiert oder aus Verpackungen entfernt werden.
9.5 Weitergabe & Standortverlagerung
Die Weitergabe oder Ortsverlagerung der Mietgegenstände ist nur mit schriftlicher
Zustimmung erlaubt. Der Vermieter kann eine Kontrolle am Einsatzort durchführen.
9.6 Kennzeichnungen
Kennzeichnungen, Seriennummern oder Eigentumsvermerke dürfen nicht entfernt
werden.
9.7 Versicherungspflicht
Der Mieter haftet bis zum Neuwert für Schäden durch Diebstahl, Raub, Feuer,
Wasser, Überspannung, Vandalismus oder andere äußere Einflüsse – diese Risiken
sind vom Mieter zu versichern.
9.8 Haftung für Folgeschäden
Für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, einschließlich Folgeschäden oder
wirtschaftlicher Nachteile, haftet der Mieter.
9.9 Technische Defekte
Technische Defekte ohne Fremdeinwirkung liegen im Verantwortungsbereich des
Vermieters und werden kostenfrei behoben.
9.10 Reparaturmaßnahmen
Reparaturen, Justierungen oder Änderungen dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des Vermieters erfolgen.
9.11 Pfändung oder Drittansprüche
Im Falle einer Pfändung oder Geltendmachung durch Dritte ist der Vermieter sofort
zu informieren, inklusive Übersendung des Pfändungsprotokolls.
9.12 Haftungsbeginn bei Aufbau durch Vermieter
Wird der Aufbau vom Vermieter durchgeführt, beginnt die Haftung des Mieters nach
Übergabe der betriebsbereiten Mietsache und endet mit Rückgabe.
9.13 Haftungsende bei Abbau durch Vermieter
Wird der Abbau vom Vermieter durchgeführt, endet die Haftung des Mieters der
einzelnen Artikel nach Beginn des Abbaus des Artikels. Für die übrigen Artikel haftet
der Mieter so lange, bis dort der Abbau beginnt.
§ 10 Haftungsausschluss des Vermieters
10.1 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende
Haftung, insbesondere für Schäden an Dritten oder Folgeschäden, ist
ausgeschlossen.
10.2 Keine Haftung für mittelbare Schäden
Für entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall wird keine Haftung übernommen, es
sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 11 Selbstabholung & Verladen
11.1 Verantwortung bei Selbstabholung
Bei Abholung ist der Mieter für das sichere Verladen verantwortlich. Ab dem
Moment der Übergabe (Unterschrift) geht die Haftung über. Mietgegenstände sind
nicht versichert; Transportversicherung liegt im Verantwortungsbereich des Mieters.
11.2 Unterstützung durch den Vermieter
Wird beim Verladen Hilfe durch das Personal des Vermieters gewünscht, wird eine
Gebühr von 5,00 € brutto pro Gerät und pro helfende Person erhoben. Die Hilfe
erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Das Risiko verbleibt auch beim Mieter,
wenn der Vermieter aus Kulanz beim Laden der Geräte hilft.
§ 12 Lieferung & Abholung mit Auf- und Abbau am Veranstaltungsort
12.1 Zufahrt & Zugänglichkeit
Bei Buchung von Lieferung und/oder Abholung mit Auf- und Abbau durch den
Vermieter muss der Mieter sicherstellen, dass eine Zufahrt bis auf 30 Meter an den
Veranstaltungsort mit dem Transportfahrzeug möglich ist.
Ist dies nicht gewährleistet und wurde vorab keine individuelle Absprache getroffen,
wird der Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt.
12.2 Etagen & Trageleistungen
Müssen Mietgegenstände in höhere Stockwerke getragen werden, fällt eine
zusätzliche Gebühr an. Auch diese wird gesondert berechnet, sofern keine
vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
12.3 Haftungsübergang beim Aufbau
Nach abgeschlossenem Aufbau durch den Vermieter geht die Haftung für die
Mietgegenstände bis zum vereinbarten Ende der Mietzeit auf den Mieter über.
12.4 Haftungsübergang beim Abbau
Die Haftung des Mieters endet erst mit dem tatsächlichen Beginn des Abbaus
durch den Vermieter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Mieter weiterhin die volle
Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen an den
Mietartikeln.
§ 13 Weitergabe & Untervermietung
13.1 Verbot der Weitergabe
Die Weitergabe oder Untervermietung der Mietartikel ist ohne schriftliche
Zustimmung unzulässig.
13.2 Vertragsstrafe
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Tagesmietpreises pro
betroffene Artikel fällig.
§ 14 Kaution
14.1 Rückzahlung der Kaution
Die Kaution wird nach Rückgabe und erfolgter Prüfung der Artikel zurückerstattet.
Eine Rückzahlung unter Vorbehalt ist möglich, wenn eine sofortige Prüfung nicht
möglich ist.
14.2 Nachträgliche Beanstandung
Für nicht sofort testbare Mietgegenstände kann die Prüfung binnen 72 Stunden
nach Rückgabe erfolgen. Beanstandungen werden dem Mieter anschließend
mitgeteilt und ggf. mit der Kaution (sofern nicht ausgehändigt) verrechnet oder
separat berechnet.
§ 15 Fristlose Kündigung
15.1 Kündigungsrecht des Vermieters
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen kann der Vermieter den Vertrag fristlos
kündigen.
15.2 Rückgabepflicht des Mieters
Nach Kündigung ist die Mietsache sofort zurückzugeben. Eine Erstattung der Kosten
erfolgt nicht.
§ 16 Verkauf
16.1 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des
Vermieters. Dies gilt sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306
BGB). Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche ersetzt.
§ 18 Erfüllungsort & Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Vermieters.
18.2 Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten oder Kunden mit Sitz im Ausland ist der Gerichtsstand
ebenfalls der Sitz des Vermieters (§ 38 ZPO).
Saarbrücken, 05.06.2025