AGB

(Stand: 13.03.2025)

Allgemeine Bestimmungen der Firma Rent a Party Saar

§ 1 Allgemeine Bestimmungen der Firma Rent a Party Saar

1.1 Vertragspartner
Vertragspartner für sämtliche Geschäftsbeziehungen ist Björn Dill, handelnd unter der Firma Rent a Party Saar, Scheidter Straße 188, 66125 Saarbrücken-Dudweiler (nachfolgend „Vermieter“), und die jeweiligen Kunden, die Sach- und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
1.2 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Verbraucher und Unternehmer im Sinne des BGB
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Vertragsschluss
Sämtliche vom Vermieter abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden Kataloge, Preislisten, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen wurden. An diesen Unterlagen behält sich der Vermieter bzw. der jeweilige Rechteinhaber sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
Eine Zwischenvermietung der angebotenen Artikel kann nicht ausgeschlossen werden. Selbst bei Annahme eines Angebots durch den Kunden besteht keine Garantie für eine verbindliche Buchung, solange nicht eine Auftragsbestätigung oder Rechnung in Textform durch den Vermieter erfolgt ist.
Die Beauftragung durch den Kunden wenigstens in Textform (z. B. per E-Mail) gilt als verbindliches Vertragsangebot („Bestellung“). Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Vermieter berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach dessen Zugang entweder durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Erbringung der bestellten Leistungen anzunehmen.

§ 2 Mietzeitraum und Preise
2.1 Geltungsdauer des Mietpreises
Unsere Mietpreise sind Tagespreise.
2.2 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit der vereinbarten Rückgabe der Mietsache. § 545 BGB findet keine Anwendung.
2.3 Sonn- und Feiertage
An Sonn- und Feiertagen ist unser Geschäft geschlossen. Fällt der Rückgabetag auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich der Mietzeitraum automatisch um diesen Tag. Für den zusätzlichen Tag wird ein vergünstigter Tagesmietpreis berechnet.
Sollten Sie dennoch eine Rückgabe an einem Sonn- oder Feiertag wünschen, ist dies nur nach ausdrücklicher vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von 59,50 € brutto pro angefangene Stunde an.
2.4 Abweichende Abhol- und Rückgabezeiten
Abholung und Rückgabe außerhalb der regulären Zeiten sind nur nach vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall wird eine Servicepauschale in Höhe von 15,00 € brutto erhoben.
Montag bis Freitag:
Erfolgt die Rückgabe nach 10:00 Uhr, wird zusätzlich der halbe reguläre Tagesmietpreis berechnet.
Bei Rückgabe nach 14:00 Uhr wird der volle reguläre Tagesmietpreis fällig.
Samstag:
Für Samstage gilt diese Regelung nicht. Erfolgt die Rückgabe nach 09:00 Uhr, wird zusätzlich der halbe reguläre Tagesmietpreis berechnet.
Bei einer Rückgabe nach 09:45 Uhr wird der volle reguläre Tagesmietpreis fällig.
In allen genannten Fällen wird die Servicepauschale zusätzlich erhoben.
2.5 Unangekündigte verspätete Rückgabe
Erfolgt die Rückgabe ohne vorherige Absprache nach den in 2.1 genannten Rückgabezeiten (werktags nach 10:00 Uhr, samstags nach 09:00 Uhr), wird der volle Tagesmietpreis erneut berechnet, da eine rechtzeitige Weitervermietung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Sollte dadurch ein nachfolgender Kunde seine gebuchten Artikel nicht rechtzeitig erhalten, haftet der Mieter für den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger entgangener Mieteinnahmen sowie ggf. zusätzlicher Aufwendungen.
2.6 Vergünstigte Konditionen bei längerer Mietdauer
Für längere Mietzeiträume bieten wir vergünstigte Konditionen an. Darüber hinaus existiert ein rabattierter Wochenendtarif für Privatkunden, Vereine, Schulen und Kindergärten.
Sollten Sie an einer längerfristigen Mietdauer interessiert sein, können Sie diese jederzeit schriftlich unter info@rent-a-party-saar.de anfragen.
Die jeweils aktuellen Preise sind jederzeit über unseren Online-Shop unter www.rent-a-party-saar.de einsehbar.
2.7 Preise und Mehrwertsteuer
Die im Online-Shop aufgeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten für folgende Kundengruppen:
Privatkunden
Vereine
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten)
Gewerbliche Kunden ohne Gewinnerzielungsabsicht (Hinweis: Diese Kundengruppe kann nicht das Wochenendspecial buchen)
Gewerbliche Kunden mit Gewinnerzielungsabsicht sind verpflichtet, vorab gesondert anzufragen. Für diesen Kundenkreis erstellen wir individuelle Angebote mit abweichenden Konditionen.
2.8 Vertragsstrafe bei unerlaubter gewerblicher Nutzung
Mit der Buchung unserer Mietgegenstände gelten diese Bedingungen als verbindlich akzeptiert.
Wird nachträglich festgestellt, dass der Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung eine gewerbliche Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt hat (z. B. Stadtfest, Sommerfest mit Verkauf von Slush-Eis, Popcorn etc.), wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen regulären Tagesmietpreises pro Artikel fällig.
§ 3 Gebrauch der Mietgegenstände
3.1 Bestimmungsgemäße Nutzung
Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung genutzt werden. Alle geltenden Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen sind zwingend einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sachgemäß und pfleglich zu behandeln.
3.2 Folgen unsachgemäßer Nutzung
Eine unsachgemäße, fahrlässige oder zweckwidrige Nutzung kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Mieter führen.
3.3 Gewerbliche Nutzung
Die gewerbliche Nutzung der Mietgegenstände ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter zulässig.
3.4 Funktionsprüfung bei Abholung
Bei Abholung in den Geschäftsräumen des Vermieters werden die Mietgegenstände, sofern technisch möglich, auf ihre Funktionalität überprüft. Optische Mängel, die die Nutzung nicht beeinträchtigen (z. B. Kratzer oder Gebrauchsspuren), werden dokumentiert und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
3.5 Prüfung durch den Mieter bei größeren Artikeln
Mietgegenstände, die vor Ort nicht getestet werden können (z. B. Festzelte, aufblasbare Produkte oder Großgeräte), sind vom Mieter unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, eigenständig auf Funktionalität und Vollständigkeit zu prüfen.
3.6 Mängelanzeige und Reklamation
Mängel oder Schäden müssen spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn sowohl telefonisch als auch mit Bild- oder Videonachweis per E-Mail oder WhatsApp gemeldet werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen – in diesem Fall gilt der Schaden als beim Mieter entstanden.

§ 4 Zahlungsbedingungen
4.1 Preisangaben
Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Kaution und Anzahlung
Der Mieter hinterlegt eine Kaution, die ausschließlich in bar bei Abholung oder Lieferung zu entrichten ist. Zusätzlich ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrags innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Vertragsabschluss fällig.
4.3 Restzahlung
Der verbleibende Restbetrag sowie die Kaution sind spätestens bei Abholung oder Lieferung vollständig zu zahlen.
4.4 Zurückbehaltungsrecht bei Zahlungsverzug
Wird die Rechnung nicht vollständig beglichen oder die Kaution nicht hinterlegt, ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe der Mietartikel zu verweigern. In diesem Fall bleibt der Mieter dennoch zur Zahlung verpflichtet, auch wenn keine Übergabe der Artikel erfolgt.
4.5 Nachzahlung während der Mietzeit
Erfolgt die vollständige Zahlung während des gebuchten Mietzeitraums, hat der Mieter Anspruch auf Herausgabe der Mietgegenstände. Dabei gelten weiterhin die Bestimmungen zur Rückgabezeit gemäß § 2.3 (z. B. Servicepauschale).
4.6 Abweichende Zahlungsbedingungen
Abweichende Zahlungsmodalitäten, insbesondere bei gewerblichen Kunden, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung vorab.
4.7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 288, 286 BGB. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.

§ 5 Widerrufs- und Stornobedingungen
5.1 Widerrufsrecht für Verbraucher
Privatpersonen (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) haben das Recht, den Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht richtet sich nach § 355 BGB. Der Widerruf hat in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zu erfolgen und muss fristgerecht beim Vermieter eingehen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachte: Für Mietartikel, die für ein konkretes Veranstaltungsdatum oder einen bestimmten Zeitraum gebucht werden, besteht kein Widerrufsrecht.
Grundlage hierfür ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB – dieser schließt das Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung mit festem Termin aus (z. B. Feiern, Events, Partys).Deine Buchung ist deshalb bei Angabe eines konkreten Datums verbindlich.
5.2 Stornobedingungen nach Ablauf der Widerrufsfrist
Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist gelten folgende Stornoregelungen:
– Bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin: 50 % des Gesamtmietpreises.
– Weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Abholtermin: 100 % des Gesamtmietpreises.

§ 6 Abholzeiten und Zusatzgebühren
6.1 Abholung
Montag bis Freitag: 12:00–17:00 Uhr
Samstag: 09:30–11:00 Uhr
6.2 Rückgabe
Montag bis Freitag: 08:30–10:00 Uhr
Samstag: 08:00–09:00 Uhr
6.3 Rückgabe an Sonn- und Feiertagen
Nur nach Absprache. Es fällt eine Gebühr von 59,50 € brutto pro angefangene Stunde an.

§ 7 Zustand und Prüfung der Mietgegenstände

7.1 Übergabezustand
Der Vermieter garantiert, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand übergeben werden.
7.2 Prüfung bei Übergabe
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände unverzüglich bei Abholung gemeinsam mit dem Vermieter auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel werden schriftlich dokumentiert und auf dem Ausgabeformular festgehalten. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter die Funktionstüchtigkeit und den Zustand der übergebenen Artikel.
7.3 Optische Mängel
Optische Beeinträchtigungen, z. B. Kratzer oder Verfärbungen, stellen keinen Reklamationsgrund dar, sofern sie die Funktionalität der Geräte nicht beeinträchtigen. Solche Mängel werden dokumentiert.
7.4 Prüfung nicht sofort testbarer Artikel
Artikel, die nicht vor Ort geprüft werden können (z. B. Hüpfburgen, Festzelte, Großgeräte), sind vom Mieter unmittelbar nach Übergabe, spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, eigenständig zu prüfen.
7.5 Meldepflicht bei Mängeln
Mängel sind unverzüglich, spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn, telefonisch und per Bild-/Videonachweis (E-Mail oder WhatsApp) zu melden.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen – es wird davon ausgegangen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist.
7.6 Haftung bei Schäden und Verlust
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden und Verluste, die nicht durch normalen Verschleiß bedingt sind. Dies umfasst auch Zubehör und Verpackungen.
7.7 Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist vollständig, gereinigt, getrocknet und in geordnetem Zustand zurückzugeben. Zubehör, Bedienungsanleitungen und Verpackungen sind mit abzugeben. Fehlende Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Nicht feststellbare Mängel bei Rückgabe können dem Kunden binnen 72 Stunden mitgeteilt werden.

§ 8 Reinigung und Trocknung
8.1 Rückgabezustand
Mietgegenstände müssen gereinigt und vollständig getrocknet zurückgegeben werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.
8.2 Reinigungs-/Trocknungspauschale
Bei Rückgabe in verschmutztem oder feuchtem Zustand wird eine Pauschale berechnet. Die Höhe ergibt sich aus der Rechnung.
8.3 Erhöhter Aufwand bei starker Verschmutzung
Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung wird der tatsächliche Reinigungsaufwand separat in Rechnung gestellt.

§ 9 Haftung für Schäden und Wiederbeschaffung

9.1 Allgemeine Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden an Mietgegenständen, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei irreparablen Schäden ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
9.2 Nutzungsausfall
Kann ein Mietgegenstand wegen eines Schadens nicht weitervermietet werden, haftet der Mieter für den entgangenen Mietumsatz (Verdienstausfall).
9.3 Fachkundige Bedienung
Nur fachkundige Personen dürfen Geräte bedienen. Bedienungsanleitungen und Hinweise sind zu befolgen.
9.4 Zweckgebundene Nutzung & Stromversorgung
Der Mieter hat für sachgerechte Nutzung und – bei Bedarf – für eine stabile Stromversorgung zu sorgen. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen Geräte nicht montiert oder aus Verpackungen entfernt werden.
9.5 Weitergabe & Standortverlagerung
Die Weitergabe oder Ortsverlagerung der Mietgegenstände ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. Der Vermieter kann eine Kontrolle am Einsatzort durchführen.
9.6 Kennzeichnungen
Kennzeichnungen, Seriennummern oder Eigentumsvermerke dürfen nicht entfernt werden.
9.7 Versicherungspflicht
Der Mieter haftet bis zum Neuwert für Schäden durch Diebstahl, Raub, Feuer, Wasser, Überspannung, Vandalismus oder andere äußere Einflüsse – diese Risiken sind vom Mieter zu versichern.
9.8 Haftung für Folgeschäden
Für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung, einschließlich Folgeschäden oder wirtschaftlicher Nachteile, haftet der Mieter.
9.9 Technische Defekte
Technische Defekte ohne Fremdeinwirkung liegen im Verantwortungsbereich des Vermieters und werden kostenfrei behoben.
9.10 Reparaturmaßnahmen
Reparaturen, Justierungen oder Änderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen.
9.11 Pfändung oder Drittansprüche
Im Falle einer Pfändung oder Geltendmachung durch Dritte ist der Vermieter sofort zu informieren, inklusive Übersendung des Pfändungsprotokolls.
9.12 Haftungsbeginn bei Aufbau durch Vermieter
Wird der Aufbau vom Vermieter durchgeführt, beginnt die Haftung des Mieters nach Übergabe der betriebsbereiten Mietsache und endet mit Rückgabe.
9.13 Haftungsende bei Abbau durch Vermieter
Wird der Abbau vom Vermieter durchgeführt, endet die Haftung des Mieters der einzelnen Artikel nach Beginn des Abbaus des Artikels. Für die übrigen Artikel haftet der Mieter so lange, bis dort der Abbau beginnt.

§ 10 Haftungsausschluss des Vermieters
10.1 Allgemeine Haftungsbegrenzung
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden an Dritten oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
10.2 Keine Haftung für mittelbare Schäden
Für entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall wird keine Haftung übernommen, es sei denn bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

§ 11 Selbstabholung & Verladen
11.1 Verantwortung bei Selbstabholung
Bei Abholung ist der Mieter für das sichere Verladen verantwortlich. Ab dem Moment der Übergabe (Unterschrift) geht die Haftung über. Mietgegenstände sind nicht versichert; Transportversicherung liegt im Verantwortungsbereich des Mieters.
11.2 Unterstützung durch den Vermieter
Wird beim Verladen Hilfe durch das Personal des Vermieters gewünscht, wird eine Gebühr von 5,00 € brutto pro Gerät und pro helfende Person erhoben. Die Hilfe erfolgt ausschließlich auf Risiko des Mieters. Das Risiko verbleibt auch beim Mieter, wenn der Vermieter aus Kulanz beim Laden der Geräte hilft.
§ 12 Lieferung & Abholung mit Auf- und Abbau am Veranstaltungsort
12.1 Zufahrt & Zugänglichkeit
Bei Buchung von Lieferung und/oder Abholung mit Auf- und Abbau durch den Vermieter muss der Mieter sicherstellen, dass eine Zufahrt bis auf 30 Meter an den Veranstaltungsort mit dem Transportfahrzeug möglich ist.
Ist dies nicht gewährleistet und wurde vorab keine individuelle Absprache getroffen, wird der Mehraufwand gesondert in Rechnung gestellt.
12.2 Etagen & Trageleistungen
Müssen Mietgegenstände in höhere Stockwerke getragen werden, fällt eine zusätzliche Gebühr an. Auch diese wird gesondert berechnet, sofern keine vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
12.3 Haftungsübergang beim Aufbau
Nach abgeschlossenem Aufbau durch den Vermieter geht die Haftung für die Mietgegenstände bis zum vereinbarten Ende der Mietzeit auf den Mieter über.
12.4 Haftungsübergang beim Abbau
Die Haftung des Mieters endet erst mit dem tatsächlichen Beginn des Abbaus durch den Vermieter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Mieter weiterhin die volle Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen an den Mietartikeln.

§ 13 Weitergabe & Untervermietung
13.1 Verbot der Weitergabe
Die Weitergabe oder Untervermietung der Mietartikel ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
13.2 Vertragsstrafe
Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Tagesmietpreises pro betroffene Artikel fällig.

§ 14 Kaution
14.1 Rückzahlung der Kaution
Die Kaution wird nach Rückgabe und erfolgter Prüfung der Artikel zurückerstattet.
Eine Rückzahlung unter Vorbehalt ist möglich, wenn eine sofortige Prüfung nicht möglich ist.
14.2 Nachträgliche Beanstandung
Für nicht sofort testbare Mietgegenstände kann die Prüfung binnen 72 Stunden nach Rückgabe erfolgen. Beanstandungen werden dem Mieter anschließend mitgeteilt und ggf. mit der Kaution (sofern nicht ausgehändigt) verrechnet oder separat berechnet.

§ 15 Fristlose Kündigung
15.1 Kündigungsrecht des Vermieters
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
15.2 Rückgabepflicht des Mieters
Nach Kündigung ist die Mietsache sofort zurückzugeben. Eine Erstattung der Kosten erfolgt nicht.

§ 16 Verkauf
16.1 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Dies gilt sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306 BGB). Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche ersetzt.

§ 18 Erfüllungsort & Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Vermieters.
18.2 Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Kaufleuten oder Kunden mit Sitz im Ausland ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Vermieters (§ 38 ZPO).

 

Saarbrücken, 25.07.2025

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